Was steckt hinter den Schadensersatzforderungen

Gemäß der gesetzlichen Regelung des Art. 34 GG und des § 839 BGB schuldet die öffentliche Hand Schadensersatz für schuldhaft pflichtwidrig verursachte Schäden. Dies sind insbesondere (aber nicht nur) diejenigen meßbaren Einkommensschäden, die Unternehmen und Selbständigen infolge des Lockdowns und anderer Maßnahmen, wie z.B. der Maskenpflicht entstanden sind.

Diese Schäden sind auch messbar, z.B. in Form einer Gegenüberstellung des Einkommens in den Monaten März bis Juni 2019 einerseits und März bis Juni 2020 andererseits. Das vorwerfbar schuldhaft pflichtwidrige Handeln besteht in der Verhängung der Maßnahmen aufgrund der ungeprüft übernommenen Behauptung bzw. der Zusicherung, dass die PCR-Tests klare Aussagen darüber treffen können würden, ob eine Person wirklich mit Covid 19 infiziert ist. In Wahrheit aber belegen die inzwischen vorliegenden Studien und Aussagen,  u.a. von Immunologie-Professoren, dass dieser Test in keiner Weise geeignet ist, eine Infektion nachzuweisen.

Vielmehr zeigt ein positiver Test (abgesehen von den sehr hohen Zahl falsch-positiv Ergebnissen) nur an, dass ein Fragment eines Moleküls entdeckt wurde. Niemand kann derzeit sagen, ob und was für ein Virusfragment erkannt wurde, niemand kann sagen, ob es ein totes oder lebendes Fragment ist. Vielmehr ist es ohne Weiteres möglich, dass der Test lediglich ein Fragment eines Abwehrkampfes des Körpers aus einer vorangegangenen Erkältung erkennt und dann „positiv anschlägt“.  

Fest steht jedenfalls: Die Behauptung oder Zusicherung, dass ein solches positives Testergebnis bedeute, dass die getestete Person mit Covid 19 infiziert ist, ist eine falsche Tatsachenbehauptung (sogar Papayas und Ziegen sollen bereits positiv getestet worden sein, wie der tansanische Präsident, ein Chemiker öffentlich erklärte).

Dies hätten die für die Maßnahmen Verantwortlichen nicht nur erkennen können, sondern auch erkennen müssen, wenn sie sich nicht bloß einseitig informiert hätten, wie dies hier ganz offensichtlich geschehen ist.