Urteil des AG Weimar.

Das Amtsgericht Weimar hat am 11.01.2021 einen Betroffenen freigesprochen, der am 24.04.2020 gegen die Kontaktbeschränkungen aufgrund der seinerzeit geltenden Corona-Verordnung des Landes Thüringen verstoßen haben soll. Das Gericht stützte den Freispruch darauf, dass die einschlägigen Vorschriften der Verordnung nicht mit höherrangigem Recht vereinbar gewesen sind. Die Urteilsbegründung nimmt ausführlich dazu Stellung, dass die Einschränkungen der Freiheitsrechte durch nichts gerechtfertigt sind. Es ist die erste Entscheidung, die sich in dieser klaren Form dazu positioniert. Das Urteil selbst kann man hier [LINK] als PDF aufrufen und herunterladen.

Die Staatsanwaltschaft hat mittlerweile Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde eingelegt und will überdies erreichen, dass das Verfahren zur erneuten Entscheidung an einen anderen Richter verwiesen wird.

Wir begrüßen diese Entscheidung, da die Begründung weit über diesen Einzelfall Wirkung entfalten wird. Hierzu und zum Fortgang unserer Klagen werden wir hier berichten.