Mandanten-Information Nr. 08

Mandanten-Information Nr. 08

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Newsletter wollen wir Sie über den aktuellen Stand der inzwischen zahlreichen weltweit erhobenen Klagen, aber auch der class action in Kanada informieren. Niemand von uns hat zu Beginn dieser Auseinandersetzungen erwartet, oder auch nur damit gerechnet, daß die andere Seite, also die für die Inszenierung dieser Pandemie verantwortlichen Hintermänner der globalen Konzerne und NGOs, welche insbesondere über das Weltwirtschaftsforum „unsere“ Politiker so steuern, daß diese ausschließlich deren Interessen, aber nicht mehr das Interesse des Volkes vertreten, bis in die Justiz hinein Marionetten eingesetzt hat, oder die Richterschaft insbesondere in Deutschland nahezu vollständig korrumpiert hat.

I.
Spätestens das Beispiel des Richters am Familiengericht Weimar, welcher, nachdem er – wie es das Gesetz, in diesem Falle § 1666 BGB von ihm verlangt – Sachverständigen-Beweis darüber erhoben hatte, ob die ständige PCR-Testung der Schüler, der Maskenzwang und das social distancing die Schüler in einer Weimarer Schule psychisch und physisch gefährdet, und aufgrund der Beweisaufnahme (Anhörung dreier hoch angesehener Professoren deutscher Hochschulen) die Maßnahmen am 08.04.21 verboten hatte, belegt ohne daß auch nur ein Hauch von Zweifel übrig bleibt: Die deutsche Justiz ist nahezu durch und durch korrupt im Sinne der Definition von Transparency International. Wenige Ausnahmen aufrechter Richter, die noch bereit sind, für den Rechtsstaat einzutreten bestätigen diese Regel. Wie nahezu alles durchdringend diese auch die deutsche Justiz erfassende Korruption geht, haben wir im Berliner Corona-Ausschuß aufgrund der Befragung von inzwischen rund 150 Experten aus allen Ländern erfahren – aber auch, daß immer mehr Menschen aufstehen und sich wehren.

Eine zusammenfassende Darstellung der aktuellen Lage finden Sie in diesem Video, welches einmal in deutscher und einmal in englischer Sprache gerade weltweite Verbreitung findet:

https://odysee.com/@Corona-Ausschuss:3/Reiner-Fuellmich-Introduction-Deutsch_BestCut:c
https://odysee.com/@Corona-Investigative-Committee:5/Reiner-Fuellmich-Introduction-English_BestCut:e

II.
Die class action in Ontario/Kanada ist nach Begründung der Berufung durch den Kollegen Michael Swinwood wie vor in der zweiten Instanz anhängig, nachdem die Klage erstinstanzlich ohne mündliche Verhandlung und Anhörung unserer, der Klägerseite, abgewiesen wurde. Dort ist für die mündliche Verhandlung ein Termin anberaumt worden auf März 2022.

Eine weitere, große class action ist seit Anfang des Jahres in der Province Britisch Columbia anhängig gemacht worden. Auch dort steht im Zentrum der nicht nur für diagnostische Zwecke nicht zugelassene, sondern absolut untaugliche PCR-Test. Er ist – wie überall sonst auch – die einzige Grundlage für den dortigen state of emergency.

Die Klage finden Sie hier:

www.corona-schadensersatzklage.de/wp-content/uploads/content/newsletter/class_action_British_Columbia.pdf

Dort soll das eigentliche Verfahren beginnen am 17.04.2023 (!). die pre trial discovery, auf deren Grundlage dann verhandelt werden soll, also die Beweisaufnahme zur Festlegung des Streitstoffes, über den dann noch verhandelt wird, soll frühestens im Sommer des kommenden Jahres beginnen. Ich bin gebeten worden, die Befragungen im Rahmen der pretrial discovery mit durchzuführen und habe zugesagt.

III.
Eine der weitreichendsten Klagen ist in Neuseeland entweder eingereicht worden, oder wird in diesen Tagen eingereicht. Auch diese Klage hat den PCR-Test als für die Feststellung von Infektionen völlig untaugliche Grundlage zum Gegenstand und geht weiter davon aus, daß das angeblich neue Corona-Virus bislang noch nirgends wissenschaftlich korrekt isoliert worden ist. Vielmehr testet der PCR Test nicht etwa positiv virale RNA, sondern auf das menschliche Genom, so d aß fast alle positiv Tests falsch seien. Das Klageziel ist die sofortige Absetzung von Premierministerin Janida Ardern (eine der vielen Marionetten des „Global Young Leaders-Programm“s des WEF) und ihrer gesamten Regierung wegen terroristischer Maßnahmen gegen die eigene Bevölkerung.

Die Klage finden Sie hier:

https://www.corona-schadensersatzklage.de/wp-content/uploads/content/newsletter/heterodoxies_high_court_action_003.pdf

IV.
In den USA ist zwar der Eilantrag in der in New York anhängigen PCR-Test-Klage abgewiesen worden, aber die Hauptsache ist noch immer anhängig. In der Zwischenzeit haben am 17.08.21 Militärangehörige für rund 1,8 Millionen Soldaten eine class action in Colorado gegen den US Verteidigungsminister, den Gesundheitsminister und den Commissioner der FDA (oberste Gesundheitsbehörde in den USA) eingereicht, deren Ziel es ist, Zwangsimpfungen mit den nur über eine Notfallzulassung verfügenden „Impfstoffen“ zu verbieten, außerdem aber diejenigen Soldaten, die bereits – wie fast alle Menschen – über natürliche Immunität verfügen, vom Impfzwang auszunehmen.

Die Klage finden Sie hier:

www.corona-schadensersatzklage.de/wp-content/uploads/content/newsletter/class_action_Colorado_military.pdf

In Florida hat der Kollege George Wentz am 12.07.21 eine Klage gegen Präsident Biden, den Gesundheitsminister u.a., einschließlich der United States of America wegen des Maskenzwangs in Flugzeugen und anderen Transportmitteln eingereicht und damit begründet, daß es keinerlei gesetzliche Grundlage für diese Anordnung gibt, und allein der Gesetzgeber, also der US Kongreß eine solche Grundlage schaffen könnte (swas aber nie geschehen wird, da der größere Teil der US-Abgeordneten und Senatoren dagegen sind).

Diese Klage finden Sie hier:

www.corona-schadensersatzklage.de/wp-content/uploads/content/newsletter/George_Wentz_Klage_ggBidenetal.pdf

America´s Frontline Doctors haben in Alabama über die Kollegen Tom Renz und Ana Garner ein Eilverfahren gegen den US Gesundheitsminister wegen der sogenannten Impfungen eingereicht und beantragt, diese jedenfalls für Kinder unter 16 Jahren zu verbieten. Dies haben sie insbesondere mit den inzwischen bekannt gewordenen massiven „Nebenwirkungen“ (aufgrund eines whistleblower-Information ist in den USA nunmehr von rund 500.000 Toten nach Impfung auszugehen) der nur über eine Notfallzulassung erlaubten „Impfungen“ begründet.

Den Antrag finden Sie hier:

www.corona-schadensersatzklage.de/wp-content/uploads/content/newsletter/MOTION_FOR_TRO-For_filing.pdf

In der Zwischenzeit habe ich mit einer Gruppe von öffentlich Bediensteten in Kalifornien umfangreiche Gespräche geführt. Ein drittel der Polizeibeamten in San Francisco (das sind 500 Polizisten) und ein Dritte der Feuerwehrleute in San Francisco (das sind 170 Feuerwehrmänner) werden wegen des Impfzwangs vor Gericht gehen. Von 60.000 öffentlich Bediensteten in Los Angeles werden die Hälfte vor Gericht gehen wegen des Impfzwangs. Die entsprechenden class actions stellen wir mit den Kollegen gerade zusammen.

V.
In Südafrika hat sich die Einreichung der ebenfalls auf dem PCR-Test basierenden Klage beim Verfassungsgericht (an der unsere Experten und unsere Kollegen aus Kanada und den USA mitgewirkt haben) verzögert, sie soll aber nunmehr mit neuen Klägern eingereicht werden.
In Indien, wo die Justiz nach den Bekundungen der Kollegin Dipali Ojha anders als in vielen anderen Ländern noch unabhängig ist, weil es nicht gelungen ist, sie zu infiltrieren, liegen eine Reihe von Urteilen gegen einen Impfzwang vor, weil dieser das Selbstbestimmungsrecht des Patienten verletzt, und weil es sehr gute, ungefährliche alternative Heilmethoden gibt. Die Entscheidungen werden wir mit dem nächsten newsletter versenden.

VI.
In Deutschland finden die beiden ersten mündlichen Verhandlungen betreffend die PCR-Test-Problematik am 09.11.21 (Green Mango v. Drosten) und am 18.11.2021 (Wodarg v. Volksverpetzer) vor dem Landgericht Berlin statt.

Die beiden Klagen finden Sie hier:

www.corona-schadensersatzklage.de/wp-content/uploads/content/newsletter/Klage_LG_Berlin_210121.pdf

www.corona-schadensersatzklage.de/wp-content/uploads/content/newsletter/Klage_LG_Berlin_231120.pdf

Ziel aller Klagen ist es nach wie vor, gerichtlich feststellen zu lassen, daß

• es keine Corona-Pandemie gibt, sondern nur eine PCR-Test Pandemie
• alle anti Corona-Maßnahmen jeglicher tatsächlicher Grundlage und/oder einer tragfähigen rechtlichen Grundlage entbehren und deshalb sofort aufgehoben werden müssen, und deshalb
• allen Geschädigten der Corona-Maßnahmen voller Schadensersatz zu leisten ist.

Ich erinnere insoweit nochmals daran, daß wir es hier mit einem „lockstep“-Vorgang zu tun haben, d.h.: weltweit basieren ausnahmslos alle einheitlich angeordneten Maßnahmen (Maskenzwang, Testzwang, [indirekter] Impfzwang) auf dem von Drosten erfundenen und für diagnostische Zwecke nicht nur nicht zugelassenen, sondern absolut ungeeigneten PCR-Test. Je mehr Entscheidungen wir diesbezüglich von möglichst großen/hohen Gerichten bekommen, desto schneller bricht das bereits aufgrund der umfangreichen weltweiten Aufklärungsbemühungen(insbesondere durch den Berliner Corona Ausschuß) ins Wanken geratene Kartenhaus der Psychopathen und Soziopathen und ihrer Marionetten zusammen. Wir gehen davon aus, daß es schlußendlich zu einer Zerschlagung der globalen Konzerne kommen muß, damit die Schadensersatzforderungen bezahlt werden können, und zu einer Inhaftierung zahlloser verantwortlicher und mitverantwortlicher, darunter natürlich nicht nur die Drahtzieher, sondern auch die als deren Marionetten mitspielenden Politiker, Medienmenschen, Mediziner und Juristen.

Mit den besten Grüßen

Dr. Reiner Fuellmich, LL.M.
Rechtsanwalt

Tempelhofer Damm 228
D-12099 Berlin

E-Mail: info@corona-schadensersatzklage.de
FAX: +49 (30) 23 93 79 19