Mandanten – Information Nr. 04 (Sonderinfo: Status-Update)

Nachdem wir mit unserer letzten Mandanten-Info etwas zum Stand der Klagen in den USA und in Kanada veröffentlicht haben, gibt es nun in den sozialen Medien den gezielten Versuch, unsere Arbeit zu diskreditieren. Wir würden solche unqualifizierten Vorwürfe natürlich gern ignorieren und uns weiter der juristischen Arbeit widmen. Aber aufgrund einiger Irritationen wollen wir nochmal kurz ein paar Sachen klarstellen:

1. PCR-Klage in den USA keine Klage für deutsche Kläger und gegen deutsche Maßnahmen

Dass die von der Anwaltsgruppe um den Kollegen Robert F. Kennedy, jr. über Childrens Health Defense (CHD) in New York eingereichte Klage die hier angekündigte Sammelklage sein soll, hat nie irgendjemand von uns behauptet, sondern behaupten nur die Trolle, welche diese Behauptung ausschließlich zur Verunsicherung einsetzen. Jene Klage ist aber Bestandteil der Gesamtstrategie und geht auf die ausführlichen Besprechungen zwischen uns und den US-Kollegen betreffend den PCR-Test zurück. Dort werden Schulschließungen für mehrere Tausend Schüler angegriffen, weil sie auf Grundlage des insoweit untauglichen PCR-Tests erfolgen. Damit wird (neben den in anderen Ländern einschließlich Deutschland laufenden Drosten-PCR-Test-Klagen) auch in den USA einer der juristischen Pflöcke eingerammt, die wir und die international arbeitenden Kollegen dann als Grundlage für die eigentlichen Schadensersatzsachen gegen Drosten, Wieler, die Leopoldina-Autoren und die dahinter stehenden Pharma- und Tech- Konzerne benutzen. Heißt: Je mehr Gerichte feststellen, dass es keine Corona, sondern nur eine – von Deutschland ausgehende und mit Hilfe der WHO weltweit verbreitete – Drosten-PCR-Test-Pandemie gibt, desto einfacher und schneller werden die Schadensersatzansprüche in allen Gerichten weltweit durchgesetzt werden können. 

2. Was soll das mit der Klage in Kanada?

Die in Kanada eingereichte Klage wurde in enger Zusammenarbeit mit den kanadischen Kollegen erstellt. Diese Klage ist die der erste internationalen class action, weil sich dieser Klage auch alle international durch die Drosten-PCR-Test-induzierten Lockdowns Geschädigten anschließen können werden. Dazu wird sich in Kürze im Rahmen eines Live-Streams, den wir rechtzeitig ankündigen werden, auch der lead counsel, der führende kanadische Anwalt Michael Swinwood äußern. 

3. Wie gehen wir mit Verunglimpfungen unserer Arbeit um? – Stichwort: „Querdenker lassen sich abzocken!“

Solange wir die – ins Gesamtbild der gezielt von den Mainstream Medien und der unter Kontrolle der Davos-Konzernoligarchie befindlichen, entscheidenden Politiker passenden – Anwürfe in den sozialen Medien als sich selbst entlarvenden Unfug von Menschen oder Trolls/Bots ohne irgendwelche juristische Kenntnisse erkennen können, werden wir darauf nicht reagieren, um nicht unnötig Energie zu verschwenden. Immer da, wo allerdings falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden, werden wir mit namhafter medienrechtlicher Unterstützung dagegen vorgehen, wie dies derzeit auch bereits geschieht. Kurz und knackig formuliert: Solange wir nur Menschen/Bots oder Trolls gegenüberstehen, deren IQ demjenigen eines zusammengerollten Gartenschlauchs entspricht, kümmern wir uns nicht darum, falsche Tatsachenbehauptungen aber lösen umgehend Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche aus.

Wir vertreten inzwischen einen Querschnitt kleiner und mittelständischer Unternehmen, von Einzelunternehmen bis zu Kapitalgesellschaften, die sich nach reiflicher Überlegung und auch Hinweisen zu den etwaigen Risiken, hier registriert haben, die bislang angemeldete Schadenssumme beträgt knapp eine halbe Milliarde Euro. 

4. Wie geht es weiter?

Wir erwarten in der kommenden Woche eine uns stattgebende PCR-Test-Eilentscheidung aus New York, soeben ist die erste Klage gegen Drosten hier in Deutschland eingereicht worden. Für Anfang Februar planen wir einen Live-Stream mit weiteren Informationen, bei dem über einen Chat Fragen an uns gestellt werden können.